Gibt es gesetzliche Anforderungen an betriebliche Gesundheitsförderung, die ich als Arbeitgeber einhalten muss?
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist freiwillig — es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein Gesundheitsprogramm anzubieten. Zu unterscheiden ist sie vom Arbeitsschutz, der sehr wohl verpflichtend ist (Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastung). Wer BGF anbietet, kann steuerliche Vorteile nutzen: nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die §§ 20, 20b SGB V erfüllt sind.
Freiwillig vs. verpflichtend: die wichtige Abgrenzung
Der häufigste Irrtum: BGF und Arbeitsschutz werden vermischt. Sie sind aber rechtlich getrennt.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) — also freiwillige Angebote zur Förderung von Bewegung, Ernährung, Entspannung oder Teambindung — ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Kein Arbeitgeber muss eine Bewegungs-Challenge, einen Obstkorb oder einen Gesundheitstag anbieten.
Der Arbeitsschutz dagegen ist verpflichtend. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung — seit 2013 ausdrücklich auch der psychischen Belastung am Arbeitsplatz. Das ist Pflicht, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich BGF betreiben.
Der steuerliche Rahmen: § 3 Nr. 34 EStG
Wer freiwillig BGF anbietet, wird steuerlich begünstigt. Nach § 3 Nr. 34 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung bis zu 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügt — also den Kriterien des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbands entspricht. Ob eine bestimmte Maßnahme darunter fällt, ist eine Einzelfallfrage; klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.
Was Krankenkassen beisteuern
Gesetzliche Krankenkassen sind nach § 20b SGB V beauftragt, betriebliche Gesundheitsförderung zu unterstützen — teils mit kostenfreier Beratung, teils mit Zuschüssen zu konkreten Maßnahmen. Das ist kein Muss für Sie, aber eine Option, um Angebote günstiger umzusetzen.
Wo Aktive Firma einzuordnen ist
Aktive Firma ist eine freiwillige BGF-Maßnahme: eine gamifizierte Bewegungs-Challenge zur Förderung von Bewegung und Teambindung im Arbeitsalltag. Sie ersetzt keinen Arbeitsschutz und ist keine medizinische Dienstleistung. Zur steuerlichen Einordnung liefert Move Republic die nötigen Unterlagen zur Maßnahme, die Sie mit Ihrer Steuerberatung abstimmen können.
Das Wichtigste in Kürze
- BGF ist freiwillig — es gibt keine Pflicht, ein Gesundheitsprogramm anzubieten.
- Arbeitsschutz (ArbSchG, Gefährdungsbeurteilung) ist dagegen verpflichtend und etwas anderes.
- § 3 Nr. 34 EStG: bis 600 € pro Kopf/Jahr steuerfrei, wenn §§ 20/20b SGB V erfüllt sind.
- Krankenkassen können BGF nach § 20b SGB V unterstützen.
Häufige Fragen
Ist betriebliche Gesundheitsförderung gesetzlich Pflicht?
Nein. BGF ist freiwillig. Verpflichtend ist nur der Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz, inklusive der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung — das ist aber etwas anderes als freiwillige Gesundheitsförderung.
Welche steuerlichen Vorgaben gelten für BGF?
Nach § 3 Nr. 34 EStG sind BGF-Leistungen bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuer- und sozialabgabenfrei, sofern sie die Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V erfüllen. Die konkrete Behandlung sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären.
Muss ich eine Gefährdungsbeurteilung machen?
Ja — aber das gehört zum verpflichtenden Arbeitsschutz, nicht zur freiwilligen BGF. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, seit 2013 ausdrücklich auch der psychischen Belastung.